Schul- und Pausenordnung
Vorwort
Wir möchten eine gewaltfreie, drogenfreie, saubere Schule sein. Das Zusammenleben in der Schule erfordert wechselseitige Rücksichtnahme, damit alle Parteien (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Schulpersonal) gerne zur Schule kommen und lernen sowie lehren können. Folgende Regelungen sind deshalb zu beachten:
І. Schulordnung
1. Unterrichtszeiten
Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr und die 6. Stunde (der Ganztag/ 9. Stunde) endet um 13:10 Uhr (15:10 Uhr).
2. Sozialverhalten
Wir begegnen uns ruhig (leise) und freundlich. Wir sind pünktlich und gehen mit Materialien von anderen oder Schulmaterial vernünftig um.
Jegliche körperliche und psychische Gewalt ist verboten (dazu zählen auch Nackenklatscher, Spaßkämpfe, Beleidigungen, Schneeballwerfen usw.).
Während des Unterrichts ist Kaugummikauen verboten.
Die Anweisungen von Mitarbeiter/innen der Schule werden befolgt.
3. Schulgebäude und Schulgelände
Im Schulgebäude wird gegangen, denn zum Rennen ist der Schulhof da. Das Werfen von Gegenständen – vor allem aus den oberen Stockwerken – ist untersagt. Das Schulgelände darf während der kompletten Unterrichts- und Pausenzeit aus versicherungstechnischen Gründen nicht verlassen werden. Im Höltygebäude halten wir uns nur auf, wenn der Stundenplan dies vorgibt.
Das Schulgelände, der Schulhof, die Toiletten und die Klassenräume werden sauber und ordentlich hinterlassen.
4. Verhalten vor und in den Fachräumen/Sporthalle
Auch hier gelten die oben genannten Regeln zum guten Zusammenleben. Auf Besonderheiten, die in den jeweiligen Fachräumen bzw. in der Sporthalle gelten, wird bei fachraumbezogenen Belehrungen hingewiesen.
5. Gesunde Ernährung
Wir wollen auf die gesunde Ernährung unserer Schülerinnen und Schüler einwirken, aufgrund dessen sind ungesunde Nahrungsmittel und Getränke (z.B. Cola, Chips, Kaffee, Kaffeemixgetränke, Energydrinks) verboten. Des Weiteren ist der Verzehr von Sonnenblumenkernen strengstens untersagt.
6. Schulpflicht, Schulversäumnisse
Jedes Kind ist 12 Jahre lang schulpflichtig. Die Schule ist am ersten Krankheitstag zu informieren. Spätestens am dritten Krankheitstag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Jeder Krankheitstag muss schriftlich entschuldigt werden. Bei Leistungsüberprüfungen jeglicher Art muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Versäumten Lehrstoff müssen die Schülerinnen und Schüler selbstständig nacharbeiten.
7. Handyverbot
Die Handynutzung ist während der Unterrichtszeiten und in den Pausen auf dem gesamten Schulgelände untersagt. (Ausnahme: Erlaubnis einer Lehrkraft).
Wir beachten die Nutzungsregeln für Digitale Medien (PC, Tablets, IServ, Schulmanager usw.).
8. Rauch- und Drogenverbot, Waffenerlass
Laut Jugendschutzgesetz ist das Rauchen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten. Auf dem Schulgelände gilt ein generelles Rauchverbot. Drogen und Waffen jeglicher Art (auch Attrappen) sind auf dem Schulgelände und auch in unmittelbarer Nähe ausdrücklich verboten. Am Anfang eines jeden Schuljahres gibt es hierzu Belehrungen.
Wenn alle diese Regeln beachten, kann sich jeder an unserer Schule wohlfühlen!
Die Schulordnung gilt bei allen Schulveranstaltungen, dies schließt Unterrichtsgänge und Schulfahrten jeglicher Art ein.
IІ. Pausenordnung
Die Schülerinnen und Schüler begeben sich Anfang der Pause in die Pausenbereiche (Schulhof, Glashalle, Mensa). Auch hier gelten die oben genannten Regeln des Zusammenlebens. Beim Pausenklingeln begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zu ihrem Klassenraum. Sie verhalten sich ruhig, falls auf den Fluren oder vor Fachräumen gewartet werden muss. In den Pausen dürfen die Schüler nur von der Haupthalle Richtung Glashalle gehen.
Wenn einzelne Klassen nach der zweiten oder vierten Stunde Schluss haben, so müssen sie das Schulgelände beim Ausgang des Haupteingangs verlassen. Das Tor zu Penny ist dann geschlossen und der Weg durch das Hölty-Gymnasium ist verboten.
IIІ. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile der Schul- und Pausenordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Verabschiedung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Schul- und Pausenordnung im Übrigen unberührt.
Stand: 27.05.2024