Politik
Das Fach Politik stellt sich vor
Das Unterrichtsfach Politik trägt in besonderem Maße dazu bei, die Schülerinnen und Schüler (…), die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft bewusst beizutragen. Der Politikunterricht orientiert sich am Fernziel der mündigen Bürgerin bzw. des mündigen Bürgers. Dies bedeutet unter den Bedingungen demokratisch-gesellschaftlicher und demokratisch-politischer Lebenssituationen, in kritischer Loyalität am sozialen Leben und an der Politik teilnehmen zu können.. (vgl. Nds. Kultusministerium, KC für die Oberschule, 2015, S. 5)
Unterrichtsprinzip
Der vereinfachte Politikzyklus stellt das grundlegende Denkmodell für den Politikunterricht dar und kommt bei der Bearbeitung der Themenfelder zum Einsatz. So wird dem prozesshaften Charakter von Politik in der Demokratie Rechnung getragen.
(vgl. Nds. Kultusministerium, KC für die Oberschule, 2018, S.8)
Unterrichtsorganisation
Das Fach Politik wird als verbindliches Unterrichtsfach in den Jahrgängen 7 bis 10 unterrichtet. In diesen Schuljahren ein halbes Jahr mit zwei Stunden pro Woche unterrichtet (Epochalfach).
Bewertung an Oberschulen
Die Gesamtbewertung der Schülerinnen und Schüler im Fach Politik setzt sich aus der Bewertung von schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen zusammen. Zu den schriftlichen Leistungen gehören die Klassenarbeiten und ihr Anteil an der Gesamtzensur darf 1/3 nicht unterschreiten. Alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe, die zielgleich unterrichtet werden, schreiben die gleiche Klassenarbeit mit dem gleichen Bewertungsschlüssel. Ein der Klassenarbeiten kann auch durch eine andere Prüfungsleistung ersetzt werden. Dies können Referate, Ausarbeitungen oder ähnlich Präsentationen sein.
Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und „geistige Entwicklung“ werden zieldifferent unterrichtet. Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ schreiben in der Regel Klassenarbeiten in Anlehnung an das Niveau der Hauptschule. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ schreiben individualisierte Klassenarbeiten, die sich an den curricularen Bestimmungen der Förderschule orientieren.
Die Arbeit umfasst alle Anforderungsniveaus, um Heterogenität der Lerngruppen genügend zu berücksichtigen.
Die Anforderungsbereiche sind folgendermaßen gewichtet:
Anforderungsbereich I (Reproduktion) : 33%
Anforderungsbereich II (Anwendung) : 33%
Anforderungsbereich III (Transfer) : 33%
Mündliche Abschlussprüfungen
Die mündlichen Prüfungen in Klasse 10 oder 9 (berufspraktischer Zweig) beziehen sich auf die Sachgebiete des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet. Die Note der mündlichen Prüfung im Fach Politik bestimmt zu einem Drittel die Gesamtzensur; die Zeugniszensur geht zu zwei Dritteln in die Gesamtzensur ein. Die mündliche Prüfung ist die einzige Möglichkeit, seine Politiknote aus dem 1. Halbjahr zu verbessern.